!!!!!!! Wichtige Info’s aus den KITA’S !!!!!!!!!!
Schrittweise Öffnung der Kitas!
Unsere Kindergärten sind nun alle im Notbetreib wieder geöffnet. Sollten Sie Betreuungsbedarf haben und anspruchsberechtigt sein, so melden Sie sich bitte bei der Verbundleitung per Mail:
hilbring-c@bistum-muenster.de
oder telefonisch unter:
02568-9351240
Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die die Betreuung privat nicht organisieren können, wenn:
- einer der beiden berufstätigen Elternteile im systemrelevanten Beruf tätig ist(siehe Tätigkeitsbereiche Corona in den Downloads unten)
- sie alleinerziehend und berufstätig sind
Ab dem 14.05.2020 erweitert sich die Betreuung in den Kindergärten.
In der Coronabetreuungsverordnung, mit Gültigkeit ab dem 14.05.2020, sind folgende Kinder vom Betreuungsverbot ausgenommen und dürfen somit die Kindergärten ab dem 14.05.2020 wieder besuchen:
(5) Ausgenommen von Absatz 1 sind Kinder, die am 1. August 2020 schulpflichtig oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden und anspruchsberechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe sind, das heißt in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, oder deren Eltern Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
(6) Ausgenommen von Absatz 1 sind in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreute Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
Falls Ihr Kind ,wie oben beschrieben betreuungsberechtigt ist, dann melden Sie sich bitte umgehend in Ihrem Kindergarten oder bei der Verbundleitung.
Ab dem 28. Mai 2020:
In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28.05. alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Weiterer Öffnungsschritt im Juni:
Ziel ist, im Laufe des Monats Juni allen Kinder den Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle zu ermöglichen. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens, den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern auf Landesebene beraten und entschieden werden.
Downloads:
20200511 Ministerschreiben _Eltern stufenweise Öffnung__final.cleaned