Katholische Kirchengemeinde

Heilig Kreuz Heek

Einführung einer neuen Friedhofsgebührenordnung und Friedhofssatzung

Änderungen in unserem Leben erfahren wir sehr viele. Gerade heute, in Zeiten der Pandemie kommt es uns vor, als ob sich stündlich Veränderungen ergeben.

 

Wir haben nunmehr über Jahre hinweg eine gleichbleibende Friedhofssatzung und Gebührenordnung beibehalten können.

Auch wir sind leider gezwungen den ständig wachsenden Kostendruck und den gesetzlichen Vorgaben (KAG) Rechnung zu tragen. Dieses führt zu Veränderungen in den jeweiligen vorgenannten Spektren. Sicherlich nicht immer zur Freude der Nutzungsberechtigten, aber notwendig, um die Friedhöfe in ihrer jetzigen Form weiter aufrecht zu erhalten und fortzuführen. Wir haben uns im Vorfeld sehr ausführlich mit der Kostenanalyse und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Seiten der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung beschäftigt, um letztendlich notwendige Einsparungen zu verwirklichen und notwendige und unabdingbare Kosten mit einzurechnen.

Einen Großteil der gestiegenen Kosten seit dem Jahr 2004 findet sich innerhalb der gestiegenen Personalkosten wieder. Aber auch die Sachkosten und viele weitere Faktoren sind in finanzieller Hinsicht gestiegen. Zudem mussten die gesetzlichen Anforderungen, die an eine Friedhofsgebührenkalkulation gestellt werden, eingehalten werden. Diese ergeben sich aus dem Kommunalabgabengesetz.

Wir alle zusammen sind sicherlich bestrebt, die „Heeker Friedhöfe“ in ihrer jetzigen Form zu erhalten. Über Anregungen und Vorschläge Ihrerseits freuen wir uns immer und versuchen diese, wenn es möglich ist auch zu einem gegebenen Zeitpunkt umzusetzen.

Heek

Friedhofssatzung Heek ab 01.05.2021

Gebührenordnung Heek ab 01.05.2021


Nienborg

Friedhofssatzung Nienborg ab 01.05.2021

Gebührenordnung_Friedhof_Nienborg ab 01.04.2023


Ahle

Friedhofssatzung Ahle ab 01.05.2021

Gebührenordnung_Friedhof_Ahle ab 01.04.2023