Kirchenvorstand
Der Kirchenvorsrand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der Kirchengemeinde . Ihm obliegt die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde, die Verwaltung des Vermögens, die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal z. B. im Kindergarten.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person “ Kirchengemeinde“.
Die Zusammensetzung des aktuellen Kirchenvorstandes:
Reinhold Benning
Willi Böckers
Helmut Dirks
Heinrich Dondrup
Heinz Jürgen Gausling
Bernd Gellenbeck
Pfr. Josef Leyer
1. Vorsitzender
Thomas Löhring
stellv. Vorsitzender
Renate Rengers
Berthold Sundermann
Melanie Wolbeck
