| Kirchenvorstand |
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Der Kirchenvorsrand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium der Pfarrei, noch vor dem Pfarrgemeinderat. Ihm obliegt die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde, die Verwaltung des Vermögens, die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal z. B. im Kindergarten. Die Zusammensetzung des aktuellen Kirchenvorstandes: ![]()
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Januar 2010 ) |


